Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

16. Dezember 2023
Lesezeit: ca. 7 Minute(n)s

Am schönsten wachsen Bäume, wenn sie in ihrem natürlichen Umfeld stehen. Hier haben sie die Möglichkeit sich frei zu entfalten und zu altern. In der Stadt hingegen werden tote Äste, überhängende Äste und herausstehende Wurzeln schnell zur Gefahr für Menschen oder ihr Eigentum. Aus diesem gibt es in Deutschland die Verkehrssicherungspflicht, die dafür Sorge trägt, dass eine Gefährdung der Öffentlichkeit möglichst ausgeschlossen wird. Kommt es zu einem Schaden und der Eigentümer des Baumes ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, kann dies für den Eigentümer schnell teuer werden.

Die Lösung zur Einhaltung der Verkehrsicherungpflicht von Bäumen ist eine regelmäßige Baumkontrolle!

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

Der Begriff Verkehrssicherungspflicht beschreibt die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich natürlich nicht nur auf Bäume sondern betrifft Alles was zu einem vorhersehbaren Schaden führen kann.

Jeder der eine Sache beherrscht von der eine Gefahr für Dritte ausgehen könnte, oder eine Gefahrenquelle schafft und unterhält oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt, hat eine Verkehrssicherungspflicht. Man ist allerdings nur dazu verpflichtet, Gefahren welche bei normaler Benutzung eintreten können, vorzubeugen. Es kann nicht jeder noch so abstrakten Gefahr begegnet werden, vielmehr ist ein gesunder Menschverstand anzuwenden.

Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht von Bäumen verantwortlich?

Grundsätzlich ist jeder Baumeigentümer für seine eigenen Bäume verantwortlich. Das bedeutet, dass auch jeder Baumeigentümer der Verkehrssicherungspflicht unterliegt. Der Baumeigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahren von seinen Bäumen ausgehen. Damit die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird, müssen Bäume in regelmäßigen Abständen auf Mängel untersucht werden. Die Beurteilung des Baumes und seines direkten Umfeldes im Rahmen einer regelmäßigen Baumkontrolle sagt aus, ob ein Baum als verkehrssicher eingestuft werden kann. Dabei kann z.B. erkannt werden ob aufgrund eines stark eingeschränkten Wurzelraums ein Baum beim nächsten Sturm Gefahr läuft umzustürzen, oder ob der Ausbruch von toten oder überlangen Ästen zu befürchten ist.

entwurzelter Baum liegt quer auf einer Stadtstraße
Belaubte Bäume bieten zusätzlich Angriffsfläche für Windböen

Wie mache ich meine Bäume verkehrssicher?

Baumpfleger klettert mittels Seil in eine Kiefer
Mit der Seilklettertechnik lässt sich so gut wie jeder Baum pflegen.

Der Besitzer eines Baumes kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nach, sobald er Maßnahmen einleitet, die bei den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind. Es sind Vorkehrungen nötig, die ein verständiger und umsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend errachtet, um Gefahren von anderen Personen oder Dingen abzuwenden.

Es ist also notwendig, die Bäume ein regelmäßigen Abständen auf äußerliche Mängel zu untersuchen. Die Verkehrssicherheit von Bäume kann auf unterschiedlichen Arten erlangt werden:

  • Auf Gefahrenquellen hinweisen und vor diesen warnen (zum Beispiel durch Warntafeln)
  • Personen von der Gefahrenquelle fern halten (z.B. durch Aufstellen eines Zaunes)
  • Gefahrenquelle beseitigen (z.B. durch eine Kronenpflege oder im äußersten Fall eine Baumfällung)
  • Potentiell gefährdete Personen durch angemessene Schutzkleidung schützen.

Wann werden Bäume am besten kontrolliert?

Es ist zu spät, wenn man als Baumbesitzer erst dann auf Gefahrenquellen reagiert, wenn diese schon geradezu offensichtlich vorhanden sind. Deshalb ist eine regelmäßige Baumkontrolle von hoher Bedeutung und zwingend erforderlich. Ausmaß und Intervall werden durch den Zustand des Baumes und die Beschaffenheit des Umfeldes bestimmt.

Nur durch frühzeitige und regelmäßige Baumkontrollen ist es möglich, den Erhalt des Baumes mit der Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht in Einklang zu bringen. So müssen keine schwerwiegende Maßnahmen durchgeführt werden, die den Baum womöglich schädigen würden.

Wer kann mir bei der Verkehrssicherungspflicht von Bäumen helfen?

Informationen zur Verkehrssicherheitspflicht bekommen Sie bei der für Sie zuständigen Naturschutzbehörde oder ausgebildetem Fachpersonal. Dies können zum Beispiel Landschaftsarchitekturbüros, Baumpflegefirmen, Forstbetriebe oder Sachverständige für Baumkontrolle und Baumgutachten sein.

Achten Sie darauf, Ihre Bäume nur von geschultem Fachpersonal begutachten zu lassen. Mangelndes oder fehlerhaftes Wissen kann dazu führen, dass Gefahren nicht erkannt werden oder harmlose Situationen zu falschen Maßnahmen führen.

Mann schaut in die Baumkrone eines Baumes
Baumkontrolleur bei der visuellen Baumkontrolle

Wann ist ein Schaden ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht?

Sollte ein Baumbesitzer seiner Pflicht der Verkehrssicherung nicht nachkommen, und es kommt zu einem Schaden, haftet der Baumbesitzer.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Parkt der Halter eines Pkws sein Auto unter einen Baum, aus dem ein morscher Ast abbricht, so deutet dies darauf hin, dass hier keine oder eine unzureichende Kontrolle stattgefunden hat. Es ist eine schuldhafte Pflichtverletzung gegeben und der Besitzer des Baumes muss für den entstanden Schaden aufkommen.

Ein durch Bäumen verursachter Schaden zieht jedoch nicht automatisch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht mit sich:

Parkt der Halter eines Pkws sein Auto unter einem Baum, aus dem ein gesunder Ast ausbricht (wie es zum Beispiel der Fall sein kann bei lang anhaltender Trockenheit), handelt es sich hier um ein naturgegebenes Risiko, welches nicht vorhersehbar ist. Ein Schadensersatzanspruch besteht hier nicht.

Anhand des Beispiels wird klar, dass ein Verstoß der Verkehrssicherungspflicht von Fall zu Fall geprüft werden muss.

Kann die Verkehrssicherungspflicht auf Dritte übertragen werden?

Eigentümer dürfen die Kontrolle ihrer Bäume auch selbst in die Hand nehmen. Sie sollten dabei jedoch über das nötige Know-How verfügen und die Kontrolle dokumentieren. Aufgrund fehlenden Fachwissens ist dem Baumeigentümer natürlich auch gestattet die Verkehrssicherungspflicht an andere Personen oder Unternehmen zu übertragen. Dies ist in der Regel sogar sehr zu empfehlen. Mögliche wäre beispielsweise die ausdrückliche vertragliche Beauftragung einer Baumpflegefirma mit der Kontrolle eines Baumes oder stillschweigend im Rahmen von Baumpflegemaßnahmen an den betreffenden Bäumen.

Wird die Verkehrssicherungspflicht auf Dritte übertragen, bedeutet dies nicht sofort, dass ein Baumbesitzer nicht mehr für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann. Natürlich müssen ausführende Firmen mit Bedacht ausgewählt werden. Z. B. sollten immer zertifizierte Kontrolleure engagiert werden. Die ausgeführten Kontrollen müssen vom Baumkontrolleur immer dokumentiert werden. Damit Sie auf der sicheren Seite sind sollten Sie sich die Dokumente vorlegen lassen. Vernachlässigt ein Baumbesitzer diese grundsätzliche Kontrollpflicht der für ihn ausgeführten Arbeiten, haftet er zusammen mit dem Unternehmen im Falle entstandener Schäden. Hat er eine Fachfirma ausgewählt, den Auftrag klar kommuniziert und die Arbeit überprüft, ist er jedoch auf der sicheren Seite und kann sich entspannt zurücklehnen.

Smartphone Bildschirm mit Datenverarbeitungssoftware
Baumkontrolleure arbeiten heutzutage hauptsächlich digital mittels einer speziellen Software

Fazit

Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, jede Gefährdung der Öffentlichkeit zu vermeiden. Jeder Baumbesitzer hat durch regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten, dass keine Gefahr von seinen Bäumen ausgeht. Tut er dies nicht, kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden.

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