Baumfällungen | mittels Hebebühne, Kran oder Seilklettertechnik
Die meisten Baumfällungen können am einfachsten und schnellsten mit Hilfe einer Hebebühne durchgeführt werden. Bei dieser Methode sind wir in der Lage, Ihre Bäume schonend und gefahrenfrei Stück für Stück von oben nach unten abzutragen.
Fällungen mittels Seilklettertechnik oder eine Kranfällung wird bei speziellen Situationen vor Ort angewandt. Da jede Fällung unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern kann, besichtigen wir Ihre Bäume vorab kostenfrei und treffen gemeinsam mit Ihnen die beste Wahl.
Auf den richtigen Zeitpunkt ist zu achten
Neben der passenden Technik, ist auch der richtige Zeitpunkt bei der Baumfällung zu beachten. Der Schutz der Umwelt steht für uns an erster Stelle. Besonders während der Sommermonate nehmen Bäume eine wichtige Rolle im natürlichen Ökosystem ein, da sie dann vielen Tieren als Lebensraum, Sommerquartier und vor allem auch Brutstätte dienen. Zahlreiche Vögel bauen ihre Nester in den Baumkronen, aber auch andere Tiere nutzen den Baum als ihr wichtigstes Habitat.
Der gesetzliche vorgeschriebene Zeitraum für Baumfällarbeiten beschränkt sich daher auf die Wintermonate Oktober bis Februar. Frühere oder spätere Fällungen müssen zusätzlich zu einer etwaigen Fällgenehmigung durch eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde bewilligt werden. Bei einer Baumkontrolle oder mit einem Baumgutachten können Sie die Art der Maßnahme und die Dringlichkeit von uns einschätzen und eine Genehmigung beantragen lassen.
Fällgenehmigungen sind bei den zuständigen Ämtern zu beantragen
Viele Bäume in Berlin und deutschlandweit sind durch die örtlichen Baumschutzsatzungen geschützt. Beschädigungen jeglicher Art, Eingriffe in den Wurzelraum, größere Rückschnitte und natürlich auch Fällungen sind verboten. Um einen Baum dennoch fällen zu dürfen, muss unter Nennung von Gründen ein Antrag gestellt werden, der in der Regel von den Behörden genehmigt wird. Neben der eigentlichen Fällung übernehmen wir auch gerne die Stellung des Antrags für Sie.
Die Kosten für eine Baumfällung variieren je nach Situation. Baumart, Größe, Zugänglichkeit des Baumes sowie viele weitere Faktoren bestimmen den Aufwand und damit den Preis. Wir bieten rund um Berlin und Brandenburg eine kostenlose Besichtigung an. Sie erhalten eine individuelle Beratung, damit die Arbeiten auf Ihre Bedürfnisse angepasst und so effektiv wie möglich von uns durchgeführt werden können.

Leistungen
- Fällung mit Hebebühneneinsatz
- Fällung mit Seilklettertechnik
- Kranfällung
- Sturmschadenbeseitigung
- Baufeldräumung
- Holzverarbeitung
- Stammholzlieferung
FAQ – Baumfällung
Was kostet eine Baumfällung in Berlin?
Die Kosten für eine professionelle Baumfällung in Berlin belaufen sich bei einem mittelgroßen Baum von bis zu 15 Metern Höhe auf 250 bis 750 €. Der Preis schwankt jedoch stark je nach Zugänglichkeit und Größe des Baumes sowie Komplexität der Fällsituation. In der Regel werden die Entsorgungskosten zusätzlich nach m³ berechnet und der Wurzelstock mit Stammansatz verbleibt im Boden.
Wir kommen gerne für eine kostenlose Besichtigung bei Ihnen vorbei und können Ihnen danach eine genauere Preiseinschätzung darlegen.
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?
In der Regel brauchen Sie für die Fällung eines Baumes eine Erlaubnis Ihrer Gemeinde. Bäume von gewissen Umfang dürfen Sie allerdings auch ohne Genehmigung fällen, jedoch sollten Sie auf Nummer sicher gehen und im Idealfall ein schriftliches Dokument verfassen, in welchem Sie die genauen Maße erfragen. Je nach Gemeinde variiert die Grenze des Umfangs eines Baumes, der gefällt werden darf, zwischen 60-100 cm, wobei das Alter und der Umfang der Äste häufig auch eine Rolle spielen. Wenn Sie einen Baum ohne Genehmigung illegal fällen, kann Ihnen eine Strafe von bis zu 50.000€ drohen.
Welche Bäume dürfen in Berlin gefällt werden?
In Berlin dürfen alle Bäume unter 80 cm Stammumfang (gemessen in 1,3 m Höhe) ohne Genehmigung gefällt werden insofern sie nicht gesondert, z. B. als Naturdenkmal oder Ersatzpflanzung geschützt sind. Nadelbäume und Obstbäume dürfen mit Ausnahme der Waldkiefer, der Walnuss und der Türkischen Baumhasel auch bei Stammumfängen über 80 cm gefällt werden.
Wann dürfen in Berlin Bäume gefällt werden?
In Berlin und auch bundesweit dürfen Bäume in der Regel nur von Oktober bis Februar gefällt werden um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Außerhalb dieser Zeit ist eine Baumfällung nur mit Sondergenehmigung möglich. Gleiches gilt auch für umfangreiche Pflegeschnitte an Bäumen oder Sträuchern.
So finden Sie
BaumBüttner
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen