BaumEule | by BaumBüttner
Darf ich meinen Baum fällen? Finden Sie es hier heraus!
Baumschutz deutschlandweit
Baumschutzverordnungen
Baumschutz in unserer Region: Berlin und Brandenburg
Baumschutzverordnung, kurz BaumSchVO, wurde 1982 vom Land Berlin mit dem Ziel in Kraft gesetzt, den Berliner Baumbestand und damit das Stadt- und Landschaftsbild, den Naturhaushalt, Lebensräume für Tier und Mensch sowie das Stadtklima zu stärken.
In Brandenburg ist am 31.12.2009 die Brandenburgische Baumschutzverordnung außer Kraft getreten. Somit wird seit 2010 der Baumschutz auf kommunaler Ebene geregelt. Haben Landkreise eine Baumschutzverordnung beschlossen, gilt diese automatisch für die zugehörigen Gemeinden, insofern diese keine eigene Verordnung formuliert haben.
Wie geht es weiter, wenn ich über den Schutzstatus meines Baumes informiert bin?
Haben Sie die drei Schritte auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene mit der BaumEule durchgearbeitet und sind zu einem Ergebnis gekommen? Dann fragen sich viele vielleicht nun, wie es mit diesem weitergehen kann.
Falls Sie eine konkrete Maßnahme an einem geschützten Baum durchführen wollen, wie z. B, eine stärkere Pflegemaßnahme oder ein Fällung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amt eine begründete Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ist Ihr Baum auf allen drei Ebenen nicht geschützt, dürfen Sie Ihre Maßnahme durchführen. Beachten Sie jedoch, dass in den meisten Fällen zwischen März und September jegliche größeren Pflegemaßnahmen, Fällung bzw. das auf den Stock setzen von Gehölzen verboten sind. Wir verweisen auf die bei Ihnen gültige Regelung auch bereits in der BaumEule.
Sollte das Gesetz oder die Verordnung für Ihr Gehölz keine Anwendung finden, müssen Sie sich entsprechend Ihres spezifischen Gehölzes und dessen Lage weiter informieren. Für Waldbäume gelten beispielsweise die Forstgesetze etc. Häufig geben wir Ihnen mit der BaumEule jedoch bereits eine Richtung vor.