Behördenservice für Baumpflegearbeiten

Unkomplizierte Genehmigungen für Ihre Fällungen und Pflegemaßnahmen

Steht mein Baum unter Schutz und woher bekomme ich eine Genehmigung für Arbeiten an meinem Baum? Wir helfen Ihnen weiter!

Sämtliche Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel stehen in Berlin grundsätzlich unter Schutz. Dies gilt für einstämmige Bäume laut Baumschutzverordnung wenn ihr Stammumfang in einer Höhe von 130 cm mindestens 80 cm misst. Nadelgehölze sind in der Regel nicht geschützt. Für bestimmt Bereiche und Bäume gilt es in manchen Fällen jedoch Ausnahmen zu beachten.

Alle Arbeiten an geschützten Bäumen müssen genehmigt werden. Wir übernehmen gerne den Behördengang für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung in Berlin und Brandenburg für Sie. Von den Ämtern werden die vorliegenden besonderen Umstände geprüft und bei gut begründeter Notwendigkeit eine Genehmigung ausgestellt.

Kontaktieren Sie uns für Baumfällungen und Pflegemaßnahmen in Berlin, Potsdam und ganz Brandenburg.

Neues Online-Tool: BaumEule

Möchten Sie  selbst prüfen ob ein spezifischer Baum unter Schutz steht? Der richtige Weg führt dabei beginnende beim Bundesnaturschutzgesetz über die Landesnaturschutzgesetze bis hin zu den Baumschutzverordnungen der Kommunen. Ganz einfach funktioniert das neuerdings mit unserem neuen Online-Tool, der BaumEule.

Untenstehende Landesnaturschutzgesetze und kommunale Baumschutzverordnungen haben wir bereits eingepflegt. Sie können im Folgenden auch direkt auf die Originaltexte der Gesetze und Verordnungen zugreifen.

Prüfen Sie den Schutz Ihres Baumes selbst über unsere neues Online-Tool, die BaumEule!

BaumBüttner

Leistungen

  • Einholung von Genehmigungen
  • Bestandsaufnahme und Bewertung Ihrer Baumbestände
  • Einordnung bzgl. bestehender Baumschutzverordnungen
  • Erstellung von Bauverträglichkeitsgutachten
  • beratende Tätigkeiten  und Vertretung des Bauherren gegenüber dem Amt
  • Baumpflege und -fällung
  • Baumschutzmaßnahmen für Baustellen
  • baumfachlichen Baubegleitung

FAQ – Behördenservice

Welche Bäume sind in Berlin geschützt?

In Berlin sind die Waldkiefer sowie alle Laubbäume geschützt. Obstbäume, mit Ausnahme der Türkischen Baumhasel und der Walnuss, fallen jedoch nicht unter den Schutz. Geschützt sind diese Bäume jedoch erst wenn ihr Stamm in einer Höhe von 1,3 m einen Stammumfang von mehr als 80 cm (ca. 25 cm Durchmesser) haben. Für mehrstämmige Gehölze werden gesondert gemessen. Auf bestimmten Standorten sind Bäume in Sonderfällen jedoch auch unabhängig von ihrer Art und ihrem Durchmesser geschützt.

Brauche ich in Berlin eine Genehmigung für den Baumschnitt?

Eine Genehmigung für den Schnitt von Bäumen in Berlin brauchen Sie immer wenn diese unter Schutz stehen und die Schnittmaßnahmen über z. B. normale Pflegeschnitte oder Schnitte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit hinaus gehen. Die Entfernung von Ästen mit einem Umfang von mehr als 15 cm (das sind weniger als 5 cm Durchmesser!) ist dabei jedoch immer genehmigungspflichtig.

Wann dürfen in Berlin Baumpflegearbeiten gemacht werden?

In Berlin wie auch in ganz Deutschland dürfen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetztes Bäume nur in den Monaten Oktober bis Februar gefällt oder geschnitten werden. Dies gilt für alle Bäume und Sträucher, egal ob laut regionaler Baumschutzsatzung geschützt oder nicht, und hat mit dem Schutz der Lebensräume von Vögeln und Kleintieren zu tun. Eine Ausnahme gilt für kleinere Schnittmaßnahmen wie Form- und Pflegeschnitte.

Welche Bäume dürfen in Berlin ohne Genehmigung gefällt werden?

Ohne Genehmigung gefällt werden dürfen in Berlin alle Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 80 cm (25 cm Durchmesser) in 1,3 Metern Höhe. Des Weiteren dürfen fast alle Nadelbäume und fast alle Obstbäume auch über diesem Maß gefällt werden. Beachten Sie jedoch den erlaubten Zeitraum für Baumfällungen von Oktober bis Februar.

Was kostet eine Baumfällgenehmigung in Berlin?

Wenn Sie Ihre benötigte Fällgenehmigung von dritten bei den Behörden genehmigen lassen, müssen Sie mit Kosten zwischen 25 und 90 € pro Baum rechnen. Wird von den Behörden eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung verlangt steigen die Kosten entsprechend.

Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?

Werden geschützte Bäume ohne Genehmigung gefällt, kann es in extremen Fällen zu Bußgelder von bis zu 50.000 Euro kommen. Die Strafe wird je nach Fall individuell bemessen. In manchen Fällen können Sie auch zur Wiederherstellung verpflichtet werden, was je nach Größe des Gehölzes sehr teuer werden kann.

Darf ich einen Baum einfach so fällen?

Es gibt einige Dinge zu beachten bevor die Sie die Säge ansetzten. Steht der Baum je nach örtlicher Baumschutzsatzung unter Schutz? Wenn ja, haben Sie eine individuelle Fällgenehmigung? Ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz im aktuellen Monat eine Fällung überhaupt erlaubt?

Unabhängig davon sollten Sie sich eine Fällung gut überlegen da ein Baum sehr schnell gefällt ist, jedoch Jahre oder Jahrzehnte braucht, um eine beachtenswerte Größe zu erreichen. Gerade in Zeiten des Klimawandels wirken sich Bäume neben vieler anderer bemerkenswerter Eigenschaften z. B. auch positiv auf das Kleinklima in Ihrem Garten aus.

Sie benötigen eine Genehmigung für Arbeiten an Ihren Bäumen oder haben weitere Fragen?

BaumBüttner
in Moabit

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