Baumwertermittlung
In Folge eines Schadereignisses wird es notwendig den momentanen Sachwert eines Gehölzes zu ermitteln, um sich ergebende Wertminderungs-, oder Schadensersatzansprüche an den Verursacher, oder die Verursacherin richten zu können. Dabei werden grundsätzlich Teil- und Totalschäden, jeweils mit oder ohne dauerhafte Grundstückswertminderung unterschieden.
Da die vollständige Widerherstellung des Baumes oft aus fachlichen Gründen nicht möglich, oder erschwert ist und nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten steht, wird die entstandene Wertminderung des betreffenden Grundstücks von uns fachmännisch, durch eine Begutachtung vor Ort ermittelt.
Wir bieten die Sachwertverfahren nach Methode Koch und FLL-Richtlinie an.
In die abschließende Beurteilung fließt dabei eine Vielzahl von Parametern ein.
Berücksichtigung finden je nach Schadensereignis zum Beispiel:
- die Erstversorgungskosten für den geschädigten Baum
- der ermittelte Funktionsverlust, gemessen am Erscheinungsbild nach Schadenseintritt
- die Beschaffungskosten des evtl. zu pflanzenden neuen Gehölzes
- die Kosten für die Neupflanzung
- die zu erwartenden Pflegekosten
- die evtl. notwendigen Rode- und Beseitigungskosten
- die zu erwartenden Fahrtkosten für die angesetzten Maßnahmen
- etwaige Verzinsungsansprüche
- vorliegende wertmindernden Faktoren (Alter und Schäden am alten Gehölz)

Leistungen
- Sachwertverfahren nach Methode Koch
- Sachwertverfahren nach FLL-Richtlinie
- intensive Begutachtung vor Ort
- zuverlässige Ergebnisse durch erfahrene Gutachter