Baumwertermittlung | nach anerkannten Methoden

In Folge eines Schadereignisses wird es notwendig den momentanen Sachwert eines Gehölzes zu ermitteln, um sich ergebende Wertminderungs-, oder Schadensersatzansprüche an den Verursacher, oder die Verursacherin richten zu können. Dabei werden grundsätzlich Teil- und Totalschäden, jeweils mit oder ohne dauerhafte Grundstückswertminderung unterschieden. 

Da die vollständige Widerherstellung des Baumes oft aus fachlichen Gründen nicht möglich oder erschwert ist und nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten steht, wird bei der Baumwertermittlung die entstandene Wertminderung des betreffenden Grundstücks von uns fachmännisch, durch eine Begutachtung vor Ort festgestellt. Der Schadensersatz erfolgt dann finanziell. Dabei werden neben den Entsorgungskosten des Baumes, im Falle eines Totalschadens, vor allem der Materialwert einer Neupflanzung, sowie die Pflanz- und Pflegekosten inkl. Fahrzeiten berechnet. Bis zur Herstellung der Funktionsfähigkeit des Gehölzes werden diese Kosten verzinst. Abgezogen werden etwaige bereits vorhandene Vorschädigungen am Gehölz.

Wir bieten die Sachwertverfahren nach Methode Koch und FLL-Richtlinie an

Bei den anerkannten Sachwertverfahren nach der Methode Koch und der FLL-Richtlinie fließt in die abschließende Beurteilung eine Vielzahl von Parametern ein. Berücksichtigung finden je nach Schadensereignis zum Beispiel:

  • die Erstversorgungskosten für den geschädigten Baum
  • der ermittelte Funktionsverlust, gemessen am Erscheinungsbild nach Schadenseintritt
  • die Beschaffungskosten des evtl. zu pflanzenden neuen Gehölzes
  • die Kosten für die Neupflanzung
  • die zu erwartenden Pflegekosten
  • die evtl. notwendigen Rode- und Beseitigungskosten
  • die zu erwartenden Fahrtkosten für die angesetzten Maßnahmen
  • etwaige Verzinsungsansprüche
  • vorliegende wertmindernden Faktoren (Alter und Schäden am alten Gehölz)
BaumBüttner

Leistungen

  • Sachwertverfahren nach Methode Koch
  • Sachwertverfahren nach FLL-Richtlinie
  • intensive Begutachtung vor Ort
  • zuverlässige Ergebnisse durch erfahrene Gutachter

FAQ – Baumwertermittlung

Wie wird der Wert eines Baumes berechnet?

Muss der der Wert eines Baumes z. B. im Falle eines Unfalls berechnet werden, findet in der Regel die Baumwertermittlung nach Koch Anwendung. Dabei geht es nicht um den ökologischen Wert oder den Marktwert des Holzes, sondern um die konkreten Kosten inkl. Risikozuschlag und sogar Zinsen, die für die Herstellung des Gehölzes entstanden sind.

Was ist die Methode Koch der Baumwertermittlung?

Die Methode Koch der Baumwertermittlung erfolgt im Rahmen des sogenannten Sachwertverfahren der Grundstückswertermittlung. Dabei werden die Gehölz-, Pflanz- und Anwachspflegekosten berechnet. Zudem gibt es einen Zuschlag für das Anwachsrisiko. Bis das Gehölz seine Funktion erfüllt, fallen außerdem Zinsen auf diese Kosten an.

Wieviel kostet ein Baum bei einem Unfall?

In der Regel wird der Baumwert bei Unfällen oder mutwilligen bzw. ungenehmigten Fällungen nach der Methode Koch errechnet. Dabei kann der Baumwert für einen mittelgroßen Baum bereits mehrere Tausend Euro betragen. Sind Vorschädigungen vorhanden, werden diese jedoch vom Wert abgezogen.

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