Baumschutz | für den Erhalt unserer Bäume
Der Schutz unserer Bäume war nie wichtiger
Korrekter Baumschutz ist nicht teuer, sondern spart auf lange Sicht viel Geld, welches ansonsten für Pflegemaßnahmen, Bodenverbesserung, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen ausgegeben werden muss.
Im städtischen Raum sind unsere Bäume vielen Einflüssen ausgesetzt die Ihnen das Leben erschweren. Umso wichtiger ist es, sie vor zusätzlichen und vermeidbaren Belastungen zu bewahren, damit unsere Stadtbäume uns möglichst lange erhalten bleiben. Denn ein kleiner neugepflanzter Baum kann es in allen Aspekten nicht mit einem 80 oder 120 Jahre alten Baumriesen aufnehmen und braucht sehr lange, um diesem annähernd Konkurrenz zu machen. Der Baumschutz ist zudem kein freiwilliges Unterfangen, sondern für die meisten Bäume gemäß der Berliner Baumschutzverordnung verpflichtend zu gewährleisten.
Baumschutz ist gesetzlich geregelt
Der Eigentümer eines geschützten Baumes ist per Gesetz verpflichtet, diesen zu erhalten und zu pflegen. Je nach Gebiet gibt es diverse Vorschriften bezügliche des Baumschutzes. Dabei wird allgemein zwischen einstämmigen und mehrstämmigen Bäumen unterschieden. Der Schutzanspruch definiert sich dabei über den Umfang des Stammes. Einstämmige Bäume stehen bei einer Messhöhe von 130 cm ab einem Umfang von 80 cm unter Naturschutz. Bei mehrstämmigen Bäumen bereits ab einem Umfang von 50 cm.
Einige Baumarten stehen unter besonderem Schutz. In Berlin dürfen weder Laubbäume noch Waldkiefern, Walnussbäume oder die türkische Baumhasel ohne besondere Genehmigung gefällt werden. Bäume, die auf Dachgärten, Terrassen oder in Pflanzcontainern stehen unterliegen, genau wie Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, nicht dem gesetzlichen Baumschutz.
Baumkontrolle

Die visuelle Baumkontrolle, auch Visual-Tree-Assessment genannt, dient der regelmäßigen Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen und ist ein wesentliches Mittel zur langfristigen Baumerhaltung.
Dabei handelt es sich um eine Sichtkontrolle, bei der Defekt- und Schadsymptome an Stamm, Wurzel, oder Kronenbereich des betreffenden Baums durch eine fachkundige und systematische Inaugenscheinnahme erkannt und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit beurteilt werden.