Behördenservice
Steht mein Baum unter Schutz und woher bekomme ich eine Genehmigung für Arbeiten an meinem Baum? Wir helfen Ihnen weiter!
Sämtliche Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel stehen in Berlin grundsätzlich unter Artenschutz. Aber auch einstämmige Bäume stehen laut Baumschutzverordnung unter gesetzlichem Schutz, wenn sein Stammumfang auf eine Stammhöhe von 130 cm mindestens 80 cm misst.
Arbeiten an geschützten Bäumen müssen entsprechend gesondert genehmigt werden. Ist eine Fällmaßnahme unumgänglich, übernehmen wir gerne den Behördengang für die Beantragung der Genehmigung für Sie. Es werden die vorliegenden besonderen Umstände geprüft und gesonderte Genehmigungen zum Fällen ausgestellt.
Leistungen
- Genehmigungen einholen
- Besichtigungstermine wahrnehmen
- Vertretung des Bauherren gegenüber dem Amt
- beratende Tätigkeiten