Neues Online-Tool zur Klärung des Baumschutzes
Soll in Deutschland ein Gehölz gefällt oder geschnitten werden ist es für Bürger und Baumbesitzer oft schwer festzustellen ob dies gesetzlich erlaubt ist oder nicht. Doch nicht nur Laien fällt die Navigation im Dschungel der Gesetzestexte von Bund und Ländern, sowie den kommunalen Satzungen und Verordnungen zum Baumschutz schwer. Nicht selten verfügen auch Gärtner, Baumpfleger, Planer oder sogar die Mitarbeiter der zuständigen Ämter nur über gefährliches Halbwissen, denn es gibt Einiges zu beachten. Mit unserem neuen Tool zu Klärung des Baumschutzes ist damit nun Schluss!

Ab in den Dschungel der Gesetztestexte und Verordnungen…
Zu Beginn der Indiana Jones Abenteuerreise sollte das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) herangezogen werden. Interessant ist hier § 28 Naturdenkmäler, § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile, § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (…) und § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten. Hier geht es vor Allem um den Artenschutz und das Schnitt- bzw. Fäll-Verbot von März bis Februar. Doch letzteres gilt beispielsweise nicht in allen Fällen. Es lohnt sich also genau nachzuforschen.
Ist der erste Krokodilgraben genommen, kommen die Naturschutzgesetzte der Länder ins Spiel. Das BNatschG sieht explizit vor, dass Länder den Schutz erweitern bzw. Schutzzeiträume aus klimatischen Gründen verschieben können. Manche Länder stellen zusätzlich Alleen oder Streuobstwiesen (z. B. Brandenburg und Baden-Württemberg) sowie gewisse Baumarten ab definierten Stammumfängen (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) unter Schutz.
Letzteres ist deutlich häufiger in den Baumschutzverordnungen von Landkreisen oder Kommunen, auch Baumschutzsatzungen genannt, sehr individuell ausformuliert. Viele Kommunen besitzen keine Satzung, wodurch etliche Bäume nicht geschützt sind und ohne jegliche Genehmigung gefällt werden dürfen.
Vergessen Sie sicherheitshalber nicht die gültigen Denkmalschutzgesetze. In der ZTV-Baumpflege finden Sie nützliche Hinweise, welche Arbeiten noch als Form- und Pflegeschnitte gelten und somit trotz Schutz ausgeführt werden dürfen. Gibt es endlich Gewissheit und ein Baum steht auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene unter Schutz, muss zu seiner Fällung oder Schnittmaßnahme eine Genehmigung eingeholt werden.

Um Sie durch den tückischen Dschungel des Baumschutzes in Deutschland zu begleiten, steht Ihnen zukünftig ein fabelhaftes Tier zur Seite: die smarte BaumEule. Die BaumEule ist ein Online-Tool in Form eines Entscheidungsbaums, der Sie Stück für Stück durch das rechtliche Baumschutz-Dickicht führt. Kommune auswählen, Fragen beantworten und sofort eine Antwort erhalten. Sie hat den Auftrag, es allen Akteuren am Baum zu erleichtern eine verlässliche Einschätzung zum Schutz, sowie den zulässigen Schnittmaßnahmen und Fällungen an Bäumen und Gehölzen zu bekommen.
Die BaumEule gibt eine klare Antwort auf die „einfache“ Frage: Ist dieser Baum geschützt?
Die BaumEule zieht ihre Kreise bereits in Berlin und einzelnen Kommunen Brandenburgs, sowie den größten Städten Deutschlands. Zukünftig sind Erweiterungen geplant um flächendeckend klare Sicht in den Nebel rund um den deutschen Baumschutz zu bringen.
Besuchen Sie die aktuelle Version der BaumEule unter https://baumbuettner.de/baumeule/ .