Sturmschäden durch Bäume – was Sie im Ernstfall und vorsorglich wissen und tun sollten

5. Dezember 2023
Lesezeit: ca. 14 Minute(n)s
entwurzelter Baum liegt quer auf einer Stadtstraße
Belaubte Bäume bieten zusätzlich Angriffsfläche für Windböen

Immer mehr Sturmschäden in Zeiten des Klimawandels

In den Zeiten des Klimawandels wächst die Anzahl der Extremwetterereignisse. Auch wenn noch nicht zweifelsfrei belegt werden kann, dass mit der fortschreitenden menschengemachten Erderwärmung auch die Anzahl der weltweiten Sturmereignisse zunimmt, ist der Zusammenhang sehr wahrscheinlich. Eins ist jedoch sicher: der Klimawandel und seine Folgen belasten die Gesundheit und somit die Standsicherheit der Bäume und die bei den Versicherungen gemeldeten Sturmschäden in Deutschland nehmen zu. Die Folgeschäden sind enorm und keiner kann etwas dagegen tun. Oder doch?

BaumBüttner klärt auf wie sich Baumbesitzer vorsorglich gegen den nächsten Sturm wappnen können und was im Ernstfall zu tun ist, wenn es bereits zum Sturmschaden gekommen ist.

Wann spricht man von einem Sturm?

Stürme sind Starkwindereignisse, die durch hohe Druckunterschiede auf relativ kurzer Distanz entstehen. Stürme treten häufig dort auf, wo eine geringe Bodenreibung vorhanden ist. Dies ist vor allem am Meer der Fall, aber auch auf Feldern und baumfreien Festland.

Windereignisse werden in Windstärken nach Geschwindigkeit und Merkmalen unterteilt. Ab der Windstärke 8 spricht man von sturmartigen Winden. Eine Auflistung der Merkmale haben wir in einer Tabelle zusammengefasst:

Windstärke  Bezeichnung  km/h  Merkmale 
8  Stürmischer Wind  62-74  Große Bäume bewegen sich 

Fensterläden werden geöffnet 

Zweige brechen von Bäumen 

Fußgänger werden sehr stark behindert 

9  Sturm  75-88  Äste brechen von Bäumen 

Kleinere Schäden an Häusern möglich 

Dachziegel und Schornstein-Abdeckungen werden angehoben 

Gartenmöbel werden umgeworfen und weggeweht 

Fußgänger werden erheblich behindert 

10  Schwerer Sturm  89-102  Bäume werden umgeknickt oder entwurzelt 

Größere Schäden an Häusern 

11  Orkanartiger Sturm  103-117  Heftige Böen 

Großflächig entwurzelte oder umgeknickte Bäume 

Schwere Sturmschäden an Häusern 

Abgedeckte Dächer 

Autos werden aus der Spur geworfen 

Gehen ist nicht mehr möglich 

12  Orkan  118 aufwärts  Schwerste, weiträumige Verwüstungen 

Wie vermeide ich einen Sturmschaden?

Stürme können von dem deutschen Wetterdienst vorhergesagt werden. Steht ein Unwetter oder ein Orkan bevor, sollten Hausbesitzer sich rechtzeitig vorbereiten. Alle vermeintlichen Gefahrenquellen, die einen Sturmschaden verursachen können, müssen beseitigt werden. Dinge die lose sind und wegfliegen könnten, sollten reingeräumt oder gesichert werden. Fenster und Türen sind fest zu verschließen damit diese nicht bei Wind aufgeschlagen werden. Vergessen Sie dabei nicht die Fenster im Dachboden oder im Keller. Sonnensegel und Markisen sind einzufahren.

Das gute dabei ist! Die meisten dieser Maßnahmen sind kurzfristig vom Hausbesitzer erledigt. Es bedarf kein weiteres Knowhow.

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Bäume gegen Sturm sicher machen wollen. Hier ist der Fachmann gefragt.

Grundstücksbesitzer sollten Ihre Bäume regelmäßig im Abstand von einem Jahr von qualifiziertem Personal kontrollieren lassen. Bei der jährlichen Baumkontrolle werden Ihre Bäume von sogenannten Baumkontrolleuren oder Baumgutachtern in Augenschein genommen und auf mögliche Gefahren überprüft. Der Baumkontrolleur sieht sich den Boden, den Stamm und die Krone an und beurteilt diese anhand einer Tabelle. Mögliche Anzeichen für einen Defekt erkennen sie wie folgt:

  • Risse im Boden oder angehobene Wurzelteller deuten darauf hin, dass ein Baum umkippen könnte.
  • Risse im Stamm oder in der Krone deuten darauf hin, dass eine größere Belastung stattgefunden hat.
  • Pilzfruchtkörper am lebendigen Holz sind Hinweis auf einen geschwächten Holzkörper.
  • Löcher und Höhlungen im Baum deuten auf eine Erweichung im Holz hin.
  • Überlange Äste könnten bei Sturm viel Wind fangen und abbrechen.
  • Ebenso bruchgefährdet ist Totholz, welches schnellstmöglich entfernt werden sollte.
Baumpfleger auf Hebebühne pflegt unbelaubten Baum im Kronenbereich
regelmäßige Baumkontrollen und zustandsangepasste Pflegearbeiten sind die beste Prävention gegen Sturmschäden

Eine Baumkontrolle kann zwar nie einen Sturmschaden durch Brechen oder Kippen eines Baumes vorhersagen oder gar vermeiden, allerdings können Symptome gedeutet werden, die von einem Leihen meist nur schwer zu erkennen sind. So können Gefahren abgewendet werden und teure Bergungsmaßnahmen und Reparaturen vermieden werden. Es ist anzuraten, möglichst früh in der Wachstumsphase eines Baumes mit Baumkontrollen anzufangen, damit mögliche Fehlbildungen im Baumwachstum rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Wartet man hier zu lang, sind meistens stärkere Eingriffe notwendig. Ebenso wird empfohlen Baumkontrollen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Je nach Baumalter werden alle ein bis zwei Jahre Kontrollen empfohlen. Führen Sie selbst die Kontrolle an Ihren Bäumen durch sollte Sie dies fachmännisch dokumentieren. Oder Sie geben den Auftrag zur Baumkontrolle an einen zertifizierten Baumpfleger oder Baumkontrolleur. Dieser muss im Schadensfall für die Korrektheit seiner ausgeführten Kontrolle geradestehen.

Was muss ich im Schadensfall unternehmen?

Ist der Sturm vorüber, fängt in der Regel das Aufräumen an. Seien Sie vorsichtig bei der Begehung des Grundstücks da möglicherweise lose Äste in den Bäumen hängen könnten. Im Falle eines Sturmschadens, sollten Sie gleich handeln.

Schritt 1: Schadensmeldung | Der entstandene Schaden ist schnellstmöglich zu melden.

Nach einem Sturm ist es immer sinnvoll Haus und Grundstück auf Schäden oder entstandene Gefahren wie lose Dachziegel oder abgebrochen im Baum hängende Äste zu kontrollieren. Warten Sie jedoch, bis der Sturm vorbei ist und gehen Sie mit Vorsicht vor. Ist ein Schaden, z. B. durch einen Ihrer Bäume auf dem Grundstück aufgetreten, sollten Sie sobald möglich Ihre Versicherung darüber informieren. Dafür reicht vorerst eine einfach Schadensmeldung, bei der es reicht, wenn die Angaben vorerst allgemein gehalten werden. Die Details wird Ihre Versicherung später bei Ihnen abfragen.

Schritt 2: Schadensbegrenzung | Folgeschäden sollten insofern möglich begrenzt bzw. vermieden werden.

Haben Sie Ihren Schaden gemeldet sollten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Schadensminimierung betreiben. Ist beispielsweise eines Ihrer Dachfenster beschädigt, verhindern Sie mit einer Plane, dass etwa durch Regenwasser Folgeschäden entstehen. Diese sind nicht in allen Fällen mitversichert. Sperren Sie z. B. Gehwegbereiche ab, wenn die Gefahr besteht, dass lose Dachteile oder Ähnliches herunterfallen könnten. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen und etwa bei Nässe auf Ihrem Dach herumturnen oder versuchen gefallene Bäume oder Äste ohne das erforderliche Wissen und die richtige Ausrüstung selbst zu entfernen. Sturmgeschädigte Baumstämme können unter hohen Spannungen stehen und durch unvorhersehbare Spannungsentladungen bei Schnittarbeiten zu schweren Verletzungen führen. Für solche Arbeiten sollten Sie in jedem Fall eine Fachfirma engagieren. In den Stunden und Tagen nach einem Sturm können mitunter mehr Unfälle durch herabfallende Äste entstehen als während des Sturms. Lose Äste hängen noch in den Bäumen und können schon bei leichten Böen herabfallen und z. B. Fußgänger verletzen.

gebrochener Kiefernast mit Seil und Seilwinde
Mittels Seil und Seilwinde können abgebrochene Äste gesichert, gekappt und zu Boden gebracht werden

Schritt 3: Dokumentation | Dokumentieren Sie den Schaden und lassen Sie insofern annehmbar vorerst alles wie vorgefunden.

Haben Sie das Risiko von Folgeschäden vermieden, sollten Sie bevor Sie nicht anderslautende Anweisung von Ihrer Versicherung erhalten nichts am Schadensbild verändern. Dokumentieren Sie den Schaden und machen Sie ausreichend Fotos, auf denen alle Beschädigungen zu erkennen sind. Sprechen Sie die weiteren Schritte mit Ihrer Versicherung ab und fangen Sie erst an kaputte Gegenstände oder Beschädigungen zu entfernen, wenn Sie dafür das OK von Ihrer Versicherung erhalten haben. Im Zweifelsfall kann es sein, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, um den Schaden direkt vor Ort in Augenschein zu nehmen. Sollten Sie bei durch Bäume entstandenen Schäden ein Gutachten benötigen, sind Sie am besten beraten dieses von einem zertifizierten Baumgutachter erstellen zu lassen.

Schritt 4: Schadensbehebung | am Besten durch den Baumpfleger

Sobald Sie eine schriftliche Freigabe Ihrer Versicherung vorliegen haben, kann die Sturmschadenbeseitigung beginnen. Ist Gefahr in Verzug, sollten Sie allerdings schon vorher handeln, da Sie als Baumbesitzer verpflichtet sind die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wir, als Fachfirma für Baumpflege können den Sturmschaden fachmännisch und sicher mit Seilklettertechnik, Hebebühne oder Kran entfernen.

Welche Versicherung zahlt bei Schäden an meinem Eigentum oder dem Eigentum Fremder?

Es können Sturmschäden unterschiedlicher Art entstehen. Gebäude, Autos oder gar Personen können betroffen sein. Doch welche Versicherung kommt für den Sturmschaden auf? Es greifen hauptsächlich drei Versicherungen: Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Unter Umständen kann ein extra Schutz durch eine Haftpflicht- oder eine Zusatzversicherung hilfreich sein.

Szenario 1 – Das Auto ist betroffen

Haben Sie einen Sturmschaden am Auto, ist die Teilkasko dafür zuständig. Die Teilkasko greift allerdings nur, wenn eine Windstärke von 8 oder höher den Sturmschaden verursacht hat. Wurde der Schaden durch geringere Windstärken verursacht, ist eine Vollkaskoversicherung notwendig. Hier sind Sie häufig auch bei geringeren Windstärken abgesichert. Sturmschäden durch herabgefallene Äste und Dachziegel werden in der Regel übernommen.

Szenario 2 – Das Haus ist betroffen

Schäden, die das Gebäude betreffen, werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung den Baustein Sturm- und Hagelschäden beinhaltet. In der Regel sind auch Nebengebäude, wie Garage oder Wintergarten, durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Typische Schäden können sein:

  • Das Dach wurde durch Sturm abgedeckt
  • Ein Baum ist auf das Haus gefallen
  • Eine Scheibe ist durch herumfliegende Teile zerbrochen
  • Ein Schornstein ist eingestürzt
Baum liegt längs auf stark beschädigten Autos
Stürzt ein Baum auf ein Auto handelt es sich meist um einen Totalschaden

Bei Überschwemmungen zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht. Hier kommt die Elemetarschadenversicherung ins Spiel. Diese kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern ist ein Baustein der Wohngebäudeversicherung oder der Hausratsversicherung, der zusätzlich abgeschlossen werden muss. Hier sind unter anderem Erdrutsche, Lawinen sowie Rückstau durch Starkregenereignisse und Überflutungen abgesichert. Sollten Schäden innerhalb Ihres Hauses an Einrichtungsgegenständen, Elektronik oder Ähnlichem entstehen ist dies ein Fall für Ihre Hausratversicherung.

Befindet sich das Gebäude gerade im Rohbau, ist es sehr anfällig für Sturmschäden. Gerüste, herumliegendes Material, Mauern und Dachsparren können leicht vom Wind beschädigt werden. Hier hilft die Rohbau-Versicherung. Diese kann auch als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Meisten werden Sturmschäden erst anerkannt, wenn der Sturm eine Windstärke von mindesten 8 hat. Windstärke 8 wird gemeinhin als „Stürmischer Wind“ bezeichnet und ab 62 km/h Windgeschwindigkeit als solcher definiert. Unterhalb dieser Windstärke liegt meist kein Versicherungsfall vor. Vergewissern Sie sich, dass Sie eine Wohngebäudeversicherung haben, diese wird für jeden Hausbesitzer dringend empfohlen, und kontrollieren Sie welche Versicherungsfälle tatsächlich abgedeckt sind, da es von Versicherung zu Versicherung zu kleinen Unterschieden kommen kann.

Heutzutage immer wichtiger: Für Solaranlagen gilt der Schutz der Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht! Diese müssen extra versichert werden!

Baum liegt diagonal über Hausdach
Ist ein Baum auf ein Haus gestürzt, muss der Baum Stück für Stück mit Hebebühne oder Kran abgetragen werden.

Szenario 3 – Sie verursachen einen Schaden bei anderen

Bei Schäden, die herumfliegende Gegenstände, Äste oder Bäume von Ihrem Grundstück am Eigentum anderer verursachen greift Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bzw. die Wohngebäudeversicherung des Geschädigten. Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, ob Sie die richtigen Maßnahmen getroffen haben, um Schäden möglichst zu vermeiden. Im Fall Ihrer Bäume wären das beispielsweise regelmäßige Baumkontrollen und die nötigen Pflegemaßnahmen. Ist dies der Fall, können Sie in der Regel nicht haftbar gemacht werden.

Die Haftpflicht tritt auch bei Personenschäden ein, die z. B. herabfallende Äste verursachen. Gerade Personenschäden können neben den möglichen tragischen Folgen für die geschädigte Person auch eine extreme finanzielle Belastung für den Schadensverursacher darstellen. Eine Haftpflichtversicherung ist daher ebenfalls für Alle generell dringend zu empfehlen.

Szenario 4 – ein Baum stürzt um

Schwere Stürme haben oft zur Folge, dass Bäume, die nicht regelmäßig kontrolliert wurden, entwurzeln oder abbrechen. Hierbei können Gebäude beschädigt, Gärten zerstört und Straßen blockiert werden. Welche Versicherung welchen Sturmschaden übernimmt, hängt davon ab, wem der gekippte oder gebrochene Baum gehört und wohin er gefallen ist:

  • Der eigene Baum fällt auf das eigene Grundstück: Eigene Wohngebäudeversicherung
  • Der eigene Baum fällt auf das Grundstück der Nachbarn: Eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Ein fremder Baum fällt auf das eigene Grundstück: eigene Wohngebäudeversicherung oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Nachbarn.

Verursacht ein umgestürzter Baum Schäden am eigenen Haus, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für Reparatur und Instandsetzung. Im Versicherungsschutz enthalten sind aber auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Abtransport und der Entsorgung von entwurzelten, beziehungsweise umgeknickten Bäumen stehen. Das bedeutet, dass Sie die Wohngebäudeversicherung auch dann informieren sollten, wenn der Baum keinen direkten Schaden am Wohngebäude hinterlassen, sondern „nur“ den Vorgarten verwüstet hat.

Die Haftpflichtversicherung springt hingegen ein, wenn der Hausbesitzer bei anderen einen Sturmschaden verursacht hat – wenn also der Baum auf das Nachbargrundstück gefallen ist und dort beispielsweise einen Teil des Daches heruntergerissen hat. Doch bevor sie zahlt, prüft die Versicherung erst, ob der Baumbesitzer auch wirklich haftbar gemacht werden kann. Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Beispiel: Hat der Grundstücksbesitzer einen morschen Baum nicht gesichert oder gefällt und dieser beschädigt bei einem Sturm das Nachbargebäude, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Handelt es sich um einen gesunden Baum, der kein Anlass für Sicherungsmaßnahmen gab, kann der Baumbesitzer nicht haftbar gemacht werden.

Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht

Hausbesitzer unterliegen einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Im juristischen Sinn versteht man darunter eine Obliegenheit. Das bedeutet: Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Haus und Grundstück in einem sicheren Zustand sind. Bauliche Mängel, die zu einer Gefährdung von Passanten führen könnten, sind umgehend zu beheben. Daher sollten auch regelmäßig alle Bäume auf dem Grundstück überprüft werden. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) empfiehlt, zweimal pro Jahr eine Bauminspektion durchzuführen: einmal im belaubtem und einmal im nicht-belaubtem Zustand.

Bei Sichtkontrolle sollten Sie auf verdächtige Hinweise achten: Ist der Stamm von Fäulnis befallen? Haben sich Wurzeln gehoben? Gibt es Äste, die zu weit über das Grundstück ragen? Müssen aus der Baumkrone trockene Äste entfernt werden? Auch wenn ein Baum zu alt wird, ist womöglich die Sicherheit nicht mehr gegeben. Dann muss der Baum gefällt werden. Kann man als Hausbesitzer den Zustand nicht selbst einschätzen, sollte man einen professionellen Baumpfleger oder einen anderen Fachmann hinzuziehen. So geben Sie die Verantwortung ab und der Baumkontrolleur steht für seine fachmännisch ausgeführten Kontrollen ein.

Arbeiter trägt Äste zum Häcksler
Explizit an Fuß-, Radwegen und Straßen sind regelmäßige Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen wichtig

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