In den letzten Jahren hat es wohl jeder mitbekommen: Extremwetter wie Stürme nehmen über Deutschland an Häufigkeit und Intensität immer mehr zu. Schuld ist der Klimawandel. Die Schäden sind enorm und keiner kann etwas dagegen tun. Oder doch?
BaumBüttner klärt auf wie sich Baumbesitzer gegen den nächsten Sturm wappnen können oder was zu tun ist, wenn es bereits zum Sturmschaden gekommen ist.
Wann spricht man von einem Sturm?
Stürme sind Starkwindereignisse, die durch hohe Druckunterschiede auf relativ kurzer Distanz entstehen. Stürme treten häufig dort auf, wo eine geringe Bodenreibung vorhanden ist. Dies ist vor allem am Meer der Fall, aber auch auf Feldern und baumfreien Festland.
Windereignisse werden in Windstärken nach Geschwindigkeit und Merkmalen unterteilt. Ab der Windstärke 8 spricht man von sturmartigen Winden. Eine Auflistung der Merkmale haben wir in einer Tabelle zusammengefasst:
Windstärke | Bezeichnung | Windgeschwindigkeit in km/h | Merkmale |
8 | Stürmischer Wind | 62-74 | Große Bäume bewegen sich Fensterläden werden geöffnet Zweige brechen von Bäumen Fußgänger werden sehr stark behindert |
9 | Sturm | 75-88 | Äste brechen von Bäumen Kleinere Schäden an Häusern möglich Dachziegel und Schornstein-Abdeckungen werden angehoben Gartenmöbel werden umgeworfen und weggeweht Fußgänger werden erheblich behindert |
10 | Schwerer Sturm | 89-102 | Bäume werden umgeknickt oder entwurzelt Größere Schäden an Häusern |
11 | Orkanartiger Sturm | 103-117 | Heftige Böen Großflächig entwurzelte oder umgeknickte Bäume Schwere Sturmschäden an Häusern Abgedeckte Dächer Autos werden aus der Spur geworfen Gehen ist nicht mehr möglich |
12 | Orkan | 118 aufwärts | Schwerste, weiträumige Verwüstungen |
Wie vermeide ich einen Sturmschaden?
Stürme können von dem deutschen Wetterdienst vorhergesagt werden. Steht ein Unwetter oder ein Orkan bevor, sollten Hausbesitzer sich rechtzeitig vorbereiten. Alle vermeintlichen Gefahrenquellen die einen Sturmschaden verursachen können, müssen beseitigt werden. Dinge die lose sind und wegfliegen könnten, sollten reingeräumt oder gesichert werden. Fenster und Türen sind fest zu verschließen damit diese nicht bei Wind aufgeschlagen werden. Vergessen Sie dabei nicht die Fenster im Dachboden oder im Keller. Gerade im Winter können bei starken Stürmen die Temperaturen stark abfallen und Leitungen können einfrieren. Sonnensegel und Markisen sind einzufahren.
Die meisten dieser Maßnahmen sind kurzfristig vom Hausbesitzer erledigt. Es bedarf kein weiteres Knowhow.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Bäume gegen Sturm sicher machen wollen. Hier ist der Fachmann gefragt.
Hausbesitzer sollten Ihre Bäume regelmäßig im Abstand von einem Jahr von qualifiziertem Personal kontrollieren lassen. Bei der jährlichen Baumkontrolle werden Ihre Bäume von sogenannten Baumkontrolleuren oder Baumgutachtern in Augenschein genommen und auf mögliche Gefahren überprüft. Der Baumkontrolleur sieht sich den Boden, den Stamm und die Krone an und beurteilt diese anhand einer Tabelle. Mögliche Anzeichen für ein Defekt am Baum sind zum Bespiel:
- Risse im Boden oder angehobener Wurzelteller deuten darauf hin, dass ein Baum umkippen könnte
- Risse im Stamm oder in der Krone deuten darauf hin, dass hier eine größere Belastung stattgefunden hat
- Pilzfruchtkörper am lebendigen Holz sind ein Hinweis auf einen geschwächten Holzkörper
- Löcher und Höhlungen im Baum deuten auch auf eine Erweichung im Holz an
- Überlange Äste könnten bei Sturm viel Wind fangen und abbrechen
Eine Baumkontrolle kann zwar nie einen Sturmschaden durch Brechen oder Kippen eines Baumes vorhersagen oder gar vermeiden, allerdings können Symptome gedeutet werden, die von einem Leihen meist nur schwer zu erkennen sind. So können Gefahren abgewendet werden und teure Bergungsmaßnahmen und Reparaturen vermieden werden. Es ist zu raten, die Baumkontrolle frühzeitig anzufangen, damit mögliche Fehlbildungen im Baumwachstum erkannt und behoben werden können. Wartet man hier zu lang, sind meistens stärkere Eingriffe notwendig.
Was tun bei Sturmschaden?
Ist der Sturm vorüber, fängt in der Regel das Aufräumen an. Seien Sie vorsichtig bei der Begehung des Grundstücks da möglicherweise lose Äste in den Bäumen hängen könnten. Im Falle eines Sturmschadens, sollten Sie gleich handeln.
Schritt 1: Schadensmeldung.
Sobald Sie einen Schaden entdecken, muss dieser gleich bei der Versicherung gemeldet werden. Dies können Sie per Telefon, Kontaktformular im Internet oder per E-Mail tun. Es reicht, wenn die Angaben vorerst allgemein gehalten werden.
Schritt 2: Schadensbegrenzung
Sie haben die Pflicht der Schadenminderung. Das bedeutet, dass die entstanden Schäden so gering wie möglich gehalten werden. Ist beispielweise ein Baum auf Ihr Haus gefallen und hat das Dach zerstört, muss dafür Sorge getragen werden, dass kein Folgeschaden durch eindringendes Wasser entsteht. Dieser Folgeschaden würde unter Umständen nicht von der Versicherung bezahlt werden. Damit Sie eine Verletzungsgefahr bei sich selbst und anderen Personen ausschließen können, müssen abgebrochene Äste oder Dachziegel unbedingt weggeräumt werden. Hier gilt: bringen Sie sich selbst nicht unnötig in Gefahr! Versuchen Sie nicht auf dem Haus oder auf dem Auto liegende Bäume selbst zu entfernen. Hier besteht die Gefahr, dass das Holz durch die hohen Kräfte unter Spannung steht und Situationen falsch eingeschätzt werden. In solchen Fällen sollte die Unfallstelle gesichert werden und ein Baumpfleger hinzugezogen werden.
Schritt 3: Dokumentation
Machen Sie Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven und lassen Sie die Schadensstelle unberührt, wenn Sie einen Folgeschaden ausschließen können. In der Regel schickt die Versicherung einen Gutachter vorbei, der den entstandenen Schaden bemessen soll. Durch die Dokumentation der Schadensstelle, sind Sie in der Lage, der Versicherung Nachweise über den entstandenen Schaden zu liefern. Wurden Gegenstände beschädigt, sollten diese aufbewahrt werden, bis der Schaden reguliert wurde. Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nur, wenn die Versicherung nichts dagegen einzuwenden hat.
Schritt 4: Schaden beheben
Sobald Sie eine schriftliche Freigabe Ihrer Versicherung vorliegen haben, kann die Sturmschadenbeseitigung beginnen. Ist Gefahr in Verzug, sollten Sie allerdings schon vorher handeln, da Sie als Baumbesitzer verpflichtet sind die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wir, als Fachfirma für Baumpflege können den Sturmschaden fachmännisch und sicher mit Seilklettertechnik, Hebebühne oder Kran entfernen. Beschädigte Gegenstände können neu gekauft werden.
Wann zahlt die Versicherung?
Versicherungen übernehmen Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8. Die Versicherer orientieren sich an den Daten des Deutschen Wetterdienstes und an typischen Sturmschäden, die in der Nachbarschaft gemeldet wurden.
Welche Versicherung zahlt?
Es können Sturmschäden unterschiedlicher Art entstehen. Gebäude, Autos oder gar Personen können betroffen sein. Doch welche Versicherung kommt für den Sturmschaden auf? Es greifen hauptsächlich drei Versicherungen: Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Unter Umständen kann ein extra Schutz durch eine Haftpflicht- oder eine Zusatzversicherung hilfreich sein.
Szenario 1 – Das Auto ist betroffen:
Haben Sie einen Sturmschaden am Auto, ist die Teilkasko dafür zuständig. Die Teilkasko greift allerdings nur, wenn eine Windstärke von 8 oder höher den Sturmschaden verursacht hat. Wurde der Schaden durch geringere Windstärken verursacht, ist eine Vollkaskoversicherung notwendig. Hier sind Sie häufig auch bei geringeren Windstärken abgesichert. Sturmschäden durch herabgefallene Äste und Dachziegel werden in der Regel übernommen.
Szenario 2 – Das Haus ist betroffen:
Schäden, die das Gebäude betreffen, werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Achten Sie darauf, dass in Ihrer Versicherung der Baustein Sturm- und Hagelschäden abgedeckt ist. In der Regel sind auch Nebengebäude, wie Garage oder Wintergarten, durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Typische Schäden können sein:
- Das Dach wurde durch Sturm abgedeckt
- Ein Baum ist auf das Haus gefallen
- Eine Scheibe ist durch herumfliegende Teile zerbrochen
- Ein Schornstein ist eingekracht
Bei Überschwemmungen zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht. Hier kommt die Elemetarschadenversicherung ins Spiel. Diese kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern ist ein Baustein der Wohngebäudeversicherung oder der Hausratsversicherung, der zusätzlich abgeschlossen werden muss. Hier sind unter anderem Erdrutsche, Lawinen, Rückstau durch Starkregenereignisse und Überflutungen abgesichert.
Befindet sich das Gebäude gerade im Rohbau, ist es sehr anfällig für Sturmschäden. Gerüste, herumliegendes Material, Mauern und Dachsparren können leicht vom Wind beschädigt werden. Hier hilft die Rohbau-Versicherung. Diese kann auch als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Szenario 3 – Sie verursachen einen Schaden bei anderen
Verursachen Sie einen Schaden an einer anderen Person durch einen herabfallenden Ast, können Sie für alle Schäden, die entstehen haftbar gemacht werden. Die Schadensummen können hier sehr hoch sein. Die Behandlungskosten oder eine lebenslange Rente durch Arbeitsunfähigkeit kann ohne Versicherung schnell zum finanziellen Ruin führen. Eine private Haftpflichtversicherung kann hier für den Schaden aufkommen. Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht würde das Risiko von Personenschäden drastisch vermindern.
Besitzen Sie ein Eigenheim, kann auf die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zurückgegriffen werden. Diese übernimmt die Kosten, wenn ein Ast auf das Auto des Nachbarn fällt. Dies gilt auch bei Gegenständen, die von Ihrem Grundstück stammen und Passanten treffen.
Zusammengefasst zahlen diese Versicherungen bei Sturmschaden:
- Wohngebäudeversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Hausratversicherung
- Kaskoversicherung
- Haftpflichtversicherung
Szenario 4 – ein Baum stürzt um
Schwere Stürme haben oft zur Folge, dass Bäume, die nicht regelmäßig kontrolliert wurden, entwurzeln oder abbrechen. Hierbei können Gebäude beschädigt, Gärten zerstört und Straßen blockiert werden. Welche Versicherung welchen Sturmschaden übernimmt, hängt davon ab, wem der gekippte oder gebrochene Baum gehört und wohin er gefallen ist:
- Der eigene Baum fällt auf das eigene Grundstück: Eigene Wohngebäudeversicherung
- Der eigene Baum fällt auf das Grundstück der Nachbarn: Eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Ein fremder Baum fällt auf das eigene Grundstück: eigene Wohngebäudeversicherung oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Nachbarn
Verursacht ein umgestürzter Baum Schäden am eigenen Haus, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für Reparatur und Instandsetzung. Im Versicherungsschutz enthalten sind aber auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Abtransport und der Entsorgung von entwurzelten, beziehungsweise umgeknickten Bäumen stehen. Das bedeutet, dass Sie die Wohngebäudeversicherung auch dann informieren sollten, wenn der Baum keinen direkten Schaden am Wohngebäude hinterlassen, sondern „nur“ den Vorgarten verwüstet hat.
Die Haftpflichtversicherung springt hingegen ein, wenn der Hausbesitzer bei anderen einen Sturmschaden verursacht hat – wenn also der Baum auf das Nachbargrundstück gefallen ist und dort beispielsweise einen Teil des Daches heruntergerissen hat. Doch bevor sie zahlt, prüft die Versicherung erst, ob der Baumbesitzer auch wirklich haftbar gemacht werden kann. Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Beispiel: Hat der Grundstücksbesitzer einen morschen Baum nicht gesichert oder gefällt und dieser beschädigt bei einem Sturm das Nachbargebäude, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Handelt es sich um einen gesunden Baum, der kein Anlass für Sicherungsmaßnahmen gab, kann der Baumbesitzer nicht haftbar gemacht werden.
Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht
Hausbesitzer unterliegen einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Im juristischen Sinn versteht man darunter eine Obliegenheit. Das bedeutet: Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Haus und Grundstück in einem sicheren Zustand sind. Bauliche Mängel, die zu einer Gefährdung von Passanten führen könnten, sind umgehend zu beheben. Daher sollten auch regelmäßig alle Bäume auf dem Grundstück überprüft werden. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) empfiehlt, zweimal pro Jahr eine Bauminspektion durchzuführen: einmal im belaubtem und einmal im nicht-belaubtem Zustand.
Bei Sichtkontrolle sollten Sie auf verdächtige Hinweise achten: Ist der Stamm von Fäulnis befallen? Haben sich Wurzeln gehoben? Gibt es Äste, die zu weit über das Grundstück ragen? Müssen aus der Baumkrone trockene Äste entfernt werden? Auch wenn ein Baum zu alt wird, ist womöglich die Sicherheit nicht mehr gegeben. Dann muss der Baum gefällt werden. Kann man als Hausbesitzer den Zustand nicht selbst einschätzen, sollte man einen professionellen Baumpfleger oder einen anderen Fachmann hinzuziehen.