Bei der Gartenarbeit fallen mehrmals im Jahr verschiedene Gartenabfälle an. Das richtige Entsorgen ist wichtig, um die Umwelt zu schonen und kann zudem auch noch förderlich sein, gerade im Herbst und im Frühjahr. Beim Schneiden von Sträuchern und Bäumen (Baumschnitt) oder beim Mähen von Gras, können große Mengen an Grünabfällen entstehen. Aber auch über das ganze Jahr verteilt werden oft neue Blumen gepflanzt und alte entsorgt, oder der Nutzgarten wird umgegraben und es finden sich noch Überbleibsel vom vergangenen Jahr.
Wir zeigen Ihnen wie Sie ihre Grünabfälle richtig entsorgen!
Entsorgung auf dem Wertstoffhof
Kleinere Mengen Laub oder Grünschnitt können in der Biotonne entsorgt werden. Fallen jedoch größere Mengen an, müssen diese auf einem der zahlreichen Berliner Recyclinghöfen abgegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Abfälle nicht lose angenommen werden. Die BSR z.B. stellt hierfür spezielle Säcke (BSR Laubsäcke) zur Verfügung. Bei der Entsorgung von Gartenabfällen, darf die Höchstmenge von einem Kubikmeter nicht überschritten werden.
Entsorgung von Grünabfällen durch den BSR
Wenn Sie sich den Weg zum Wertstoffhof ersparen wollen und regelmäßig Grünabfälle entsorgen müssen, können Sie diesen auch bequem von zu Hause abholen lassen. Hierzu stellt die BSR spezielle Laub- und Gartentonnen, Laubsäcke oder auch Container für Grünabfälle zur Verfügung.
BSR Laub- und Gartentonne
- Buchbar von März bis Mai und von September bis November
- Leerung 14-tägig
Was darf in die Gartentonne
- Baum- und Strauchschnitt
- Dünne Äste
- Laub
- Rasenschnitt
- Blumen- und Pflanzenabfälle
BSR Laubsack
- 4 Euro pro Stück
- Darf verschlossen an den Straßenrand gelegt werden
- Max 25kg
Ablagestellen für Grünschnitt in Berlin
Alle Gartenabfälle können auch auf eine Ablagestelle für Grünabfälle entsorgt werden. Diese Deponien, welche speziell für Gartenabfälle gemacht wurden, gibt es in auch manchen Bezirken Berlins. Auf diesen Anlagen bleiben die Grünabfälle lange liegen, bis sie zu Erde geworden sind und werden dann ebenfalls als Dünger oder als Erde genutzt.
Was ist nicht erlaubt!
Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Blumen- und Pflanzenabfällen, Baum- und Strauchgut ist in Berlin verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit laut Kreislaufwirtschaftsgesetz da.
Gartenabfälle im Wald entsorgen
Auch das Entsorgen von Grünabfällen in Wäldern ist nach der Pflanzenabfallverordnungen unzulässig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Hier richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach Menge der entsorgten Gartenabfälle.
Statt Entsorgen – Grünabfälle sinnvoll nutzen!
Gartenabfälle verrotten oft sehr schnell, und die Erde kann wunderbar im Garten wiederverwendet werden, weshalb es auch sinnvoll ist, Teile der Gartenabfälle auf einem Kompost anzulegen und später selbst zu nutzen. Besonders gut sind dazu kleinere Gartenabfälle geeignet, wie beispielsweise verrottete Blumen oder kleinere Äste und Gras.
Wer sehr große Bäume im Garten hat und diese regelmäßig schneidet, kann die Äste auch trocknen und – wenn sie vollständig getrocknet sind – als Wärmequelle zum Verbrennen nutzen. Nasse Äste sollten jedoch nicht verbrannt, sondern ebenfalls auf einer dafür vorgesehenen Anlage verwertet werden.